Diskussion:Apokalypse (Heftroman)

Aus Maddraxikon

Hallo, ich weise noch einmal darauf hin, keine Inhalte zu veröffentlichen, wenn das Heft noch nicht erschienen ist!!! Wir können richtig Ärger kriegen! Als Veröffentlichungstermin gilt der Erstausgabetermin des Heftes, also in diesem Fall der 14.02.2012! Ich verweise da auch nochmal auf unsere internen Regeln http://de.maddraxikon.com/index.php?title=Hilfe:Beteiligen und danke für das Verständnis und die allgemeine Fairness!--Pisanelli 13:17, 11. Feb. 2012 (CET)

Kannst Du mir bitte sagen, wer diese Regel so eingeführt hat? Bei mir hier in Hannover liegen die Hefte bereits aus? Dürfte ich dann auch noch keine Rezi über das Heft schreiben, wenn ich dies vorhätte? Ein Löschen meines Textes halte ich übrigens nicht für gerechtfertigt. Ich werde die letzte Änderung rückgängig machen und den text danach ausklammern, so dass er nicht mehr sichtbar ist. --McNamara 13:38, 11. Feb. 2012 (CET)

Tut mir leid, ich wollte Dich nicht persönlich angehen, oder so. Ich dachte, Du hättest das gewusst. Laut Verlag ist der Erstveröffentlichungstermin der 14.02.2012 - siehe www.maddrax.de oder auf der Bastei-Seite. Es gibt Händler, die manchmal früher auslegen und auch die Ebooks erscheinen manchmal früher oder auch die Abonnenten kriegen hier und da Hefte früher, aber ich finde, wir sollten die Rechte des Verlages respektieren und uns auch nicht unnötig einer juristischen Grauzone ausliefern. Wir haben doch ein gutes Auskommen mit den Machern, das sollten wir auch nicht gefährden, wenn es nicht sein muss. Ich kann nur ganz stark raten, sich ein bißchen zurückzuhalten, denn der Verlag lässt uns hier auf Goodwill agieren. Ich finds auch einfach aus Respektgründen richtig und auch der Fairness halber für die Mehrheit, die erst ab dem 14. die Hefte erhält. SOOO einen Spoiler finde ich mächtig unfair und deprimierend! Mir verdirbt sowas den Spaß. Und wie gesagt, juristisch ist das risikoreich. Wir sollten da den wirklich den sicheren Weg gehen --Pisanelli 14:47, 11. Feb. 2012 (CET)

Also wer die Handlung liest, der will sich spoilern lassen. Es steht ja groß und fett darüber Handlung. Bei einer Rechteverletzung gegenüber des Verlags würde ich das alles ja noch einsehen, aber liegt diese denn überhaupt vor? Wenn ich mir jetzt ein Buch eines Verlags in einer Bücherhandlung kaufe, es aber eigentlich noch gar nicht erschienen ist, dann darf ich die Handlung nicht in meinen eigenen Worten im Internet veröffentlichen? Da müsste sich ja jeder, der dies tut, darüber im Vorhinein darüber schlau machen wann dieses Buch erschienen ist und ob es überhaupt erschienen ist... So ganz verstehe ich das noch nicht, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. --McNamara 14:57, 11. Feb. 2012 (CET)
Ich würde das als Verletzung des Urheberrechts betrachten. Es gibt ja häufig mal Buchauszüge in Zeitungen von Büchern, die noch nicht veröffentlicht wurden. Soweit ich weiß, müssen die extra bezahlt oder zumindest ein Vertrag geschlossen werden, dass man das darf. Auch die Rezensionen in solchen Fällen dürfen nicht ohne Einverständnis des Verlages/Autors abgedruckt werden. Inhaltsangaben schon gar nicht. Natürlich nutzen das viele Verlage für Werbezwecke. Da Mike sich nicht beschwert hat, war es wohl okay, obwohl wir nicht gefragt haben. Ich bin bei "2012" allerdings in so einem Fall schon zurückgepfiffen worden, weil ich inhaltliche Details preisgegeben habe, obwohl das Heft noch nicht offiziell erschienen war. Von daher kann ich nur zur Vorsicht raten! Ich sagte ja, es ist eine juristische Grauzone, aber ich bin gerne in solchen Fällen auf sicherem Terrain. Du nicht? Müssen wir hier echt alles rausposaunen, bevor die Hefte überhaupt erschienen sind? Also, auf die paar Tage kommt es doch auch nicht an, oder? Solange kann man doch mal warten. Ich wollte mich übrigens nicht spoilern lassen, aber ich musste mich jetzt spoilern lassen, weil es eben ein "Zweifelsfall" war und ich da nicht ins Messer laufen will. --Pisanelli 15:15, 11. Feb. 2012 (CET)